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Totes Kind mit nach Hause nehmen

Totgeborene Kinder darf man in den meisten Bundesländern - wie jede andere tote Person der Familie - für 36 Stunden zu sich nach Hause nehmen. Den Transport muss ein Bestatter übernehmen.

Sollte man das Kind länger bei sich zu Hause aufgebahrt wissen wollen, so benötigt man hierfür eine Sondergenehmigung, die in der Regel der Bestatter gerne einholt und eine Bearbeitungsgebühr zwischen 20 und 40 Euro kostet.

Dies gilt für: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Quelle: www.sternenkinder-eltern.de

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Das Schwerpunktthema für Oktober 2010

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Text: www.sternenkinder-eltern.de
In: Pfarrbriefservice.de

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