Du darfst ... über Kindern und Familienleben nicht die eheliche Paarbeziehung vergessen
Ehepaare sollten über ihre Kinder nicht ihre Beziehung vergessen. Und zur ehelichen Pflicht gehört es für Frauen und Männer, sich einiges zu erlauben:
1. Du brauchst nicht alles zu erahnen, was in deinem Partner vorgeht. Wenn es dich interessiert, kannst du fragen.
2. Du brauchst deinen Partner nicht auf Anhieb zu verstehen. Er kann dir selbst sagen, was er braucht.
3. Vorwürfe und Anklagen kannst du dir ersparen. Handeln bringt weiter.
4. Du darfst deinen Partner loben für alles, was dir an ihm gefällt. Es tut gut und spornt an.
5. Du darfst deine Kinder mit deinem Partner auch einmal sich selbst überlassen.
6. Du brauchst dich nicht für alles verantwortlich zu fühlen, was deine Kinder und dein Partner anstellen.
7. Schon bevor dein Partner und deine Kinder voll zufriedengestellt sind, darfst du etwas für dich tun.
8. Du darfst eigene Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse haben und brauchst nicht zu warten, bis dein Partner sie dir von den Augen abliest. Du darfst direkt sagen, was du willst.
9. Du brauchst nicht zu (er-)warten, dass dein Partner dir deine Wünsche erfüllt. Du darfst sie dir auch selbst erfüllen.
10. Du darfst glücklich sein. Glückliche Ehepartner sind die besten Liebhaber.
Quelle: Elternbriefe der AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V., Bonn, In: Pfarrbriefservice.de
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