Definitionen: Fehl-, Tot- und Frühgeburt
Fehlgeburt
Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Sie können in den meisten Bundesländern auf Wunsch der Eltern bestattet werden, auch wenn es keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien gibt.
Totgeburt
Unter einer Totgeburt versteht man die Geburt eines im Mutterleib oder während der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm. Das Baby wird standesamtlich registriert, unterliegt jedoch bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm nicht in allen Bundesländern der Bestattungspflicht. Es ist jedoch in allen Bundesländern möglich, die totgeborenen Kinder unter 1000 Gramm zu bestatten. Mittlerweile wird auf Wunsch eines Verfügungsberechtigten (im Erlebensfall wäre es der Erziehungsberechtigte gewesen) der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.
Frühgeburt
Eine Frühgeburt ist eine Lebendgeburt unter 2.500 g bis zur 37. Schwangerschaftswoche. Ursache für das Sterben Frühgeborener können Fehlbildungen, aber auch angeborene oder postnatal erworbene Krankheiten sein.
Quelle: www.initiative-regenbogen.de, Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind durch Früh-, Fehl- oder Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben
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