(zuletzt überarbeitet: 14.2.2022 – Abschnitt pixabay.com)
Eine typische Situation im Redaktionsalltag: der neue Artikel zu einem bestimmten Thema ist fertig, jetzt fehlt nur noch das passende Bild dazu. Doch woher auf die Schnelle nehmen, wenn nicht stehlen?
Das Internet ist inzwischen reich gesegnet mit einer schier unermesslichen Auswahl an Bildern. Wer ein bestimmtes Stichwort in die Bildersuche der Suchmaschine Google eingibt, bekommt in der Regel tausende, wenn nicht hunderttausende Bilder „frei Haus“ auf seinen Computer geliefert. Doch dürfen die im Internet gefundenen Bilder weiter verwendet werden? Die Antwort dürfte inzwischen allgemein bekannt sein: „Nein“ – ohne die ausdrückliche Zustimmung der Bildautoren darf keine Grafik und kein Foto vervielfältigt werden. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Urheberrecht. Inzwischen haben etliche Anwaltskanzleien das Versenden von kostenpflichtigen Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen als Geschäftsmodell für sich entdeckt. Forderungen im vierstelligen Bereich sind hier eher die Regel als die Ausnahme.
Spezialisierte Bilddatenbanken
Es gibt inzwischen viele Bilddatenbanken, die Bilder mit ausdrücklicher Erlaubnis zur Veröffentlichung anbieten. Doch gerade bei der Frage, welche Bilder ohne rechtliche Konsequenzen genutzt werden dürfen, herrscht oft Unsicherheit. Die rechtlichen Regelungen und Vorgaben der Anbieter sind nicht immer auf den ersten Blick klar, und viele Plattformen sind auf Englisch oder an die Gesetzeslage anderer Länder angepasst. Oft sind die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen kompliziert oder unverständlich.
Auf der Plattform Pfarrbriefservice.de sind die Rechte der bereitgestellten Bilder eindeutig geklärt. Diese Bilder können kostenlos für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden – ohne rechtliche Bedenken.
Sollte man dort nicht fündig werden, gibt es viele weitere Bilddatenbanken im Internet. Wir haben den Markt genauer untersucht und können nachfolgend einige Plattformen empfehlen, die Bilder kostenlos und rechtssicher für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellen.
Was sind gemeinfreie Bilder?
Manche Internetdienste bieten Bilder als „gemeinfrei“ an (englisch: Public Domain). Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass das deutsche Urheberrecht die vollständige Abtretung der Urheberrechte eigentlich nicht vorsieht. Nach deutschem Recht bleibt der Urheber eines Werkes bis 70 Jahre nach seinem Tod dessen Eigentümer und kann bestimmen, wie es genutzt wird.
Durch eine öffentliche Erklärung im Internet können Urheber jedoch freiwillig alle Nutzungsrechte an ihrem Werk der Allgemeinheit übertragen. Dies geschieht meist durch sogenannte Open Content-Lizenzen, wie sie etwa von Creative Commons (creativecommons.org) angeboten werden. Eine solche Lizenz ist die CC0-Lizenz, die speziell darauf ausgelegt ist, Werke der Allgemeinheit zur freien Verfügung zu stellen.
Mit einer CC0-Lizenz erlaubt der Urheber uneingeschränkt die Nutzung, Verbreitung und Bearbeitung seines Werkes – weltweit, zeitlich unbegrenzt und ohne die Pflicht, den Urheber zu nennen. Weitere Informationen zur CC0-Lizenz finden Sie hier: creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de.
Für Nutzer bedeutet das: Bilder mit CC0-Lizenz können relativ bedenkenlos für unterschiedlichste Zwecke genutzt werden, da die Nutzungsrechte rechtssicher an die Allgemeinheit übertragen wurden.
Bilder von pixabay.com sind fast gemeinfrei
Die Plattform Pixabay.com bot ihre Bilder bis 2018 unter der freien CC0-Lizenz an. Seitdem haben die Betreiber jedoch einige Einschränkungen eingeführt, insbesondere im Hinblick auf kommerzielle Nutzungen. Können Pfarrbriefredaktionen die Bilder dennoch in ihren Publikationen oder auf Websites verwenden? Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings gibt es wichtige Punkte zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden:
- Wenn auf einem Bild Menschen eindeutig erkennbar sind, gilt das Recht am eigenen Bild. Es ist ratsam, beim Bildautor nachzufragen, ob die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
- Bilder, die Kunstwerke oder Architektur zeigen – vor allem bei Innenaufnahmen – erfordern die Zustimmung des Künstlers und des Gebäudeeigentümers. Auch hier sollte im Zweifel eine Erlaubnis eingeholt werden.
- Sind auf den Bildern markenrechtlich geschützte Produkte, Logos oder Markenzeichen prominent dargestellt, ist Vorsicht geboten. In solchen Fällen könnte eine Veröffentlichung problematisch sein, insbesondere wenn das Markenzeichen das Hauptmotiv des Bildes darstellt.
- Auf Pixabay gibt es gelegentlich Nutzer, die Bilder hochladen, die nicht von ihnen selbst stammen. Zwar geben die Plattformbetreiber an, solche Fälle zu prüfen, übernehmen jedoch keine rechtliche Verantwortung. Da die Verantwortung letztlich bei den Nutzern der Bilder liegt, empfiehlt es sich abzusichern. Beispielsweise durch Screenshots und im Zweifel auch durch direkte Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Pixabay-Nutzer über die plattformeigene Nachrichten-Funktion.
Fazit: Trotz einiger Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen bleiben Plattformen wie Pixabay eine nützliche Ergänzung zu eigenen Bildquellen und Diensten wie Pfarrbriefservice.de. Wer sorgfältig prüft und verantwortungsvoll mit den Bildern umgeht, kann diese bedenkenlos in Pfarrbriefen und für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
Tipp: Pixabay zeigt in den Suchergebnissen gelegentlich Anzeigen von kommerziellen Bilddatenbanken an. Diese Bilder sind kostenpflichtig und erfordern eine Registrierung auf der jeweiligen Plattform. Lassen Sie sich davon nicht verwirren – diese Bilder sind nicht kostenlos nutzbar.
Bilder der Wikimedia Commons
Ein Ablegerportal der bekannten Wikipedia ist die Wikimedia Commons. Über 100 Mio. Bilder und Texte sind hierüber inzwischen kostenlos verfügbar. Diese können i.d.R. verwendet werden, allerdings ist auch hier zu beachten:
- die Wikimedia Commons ist nicht Eigentümer der Werke
- die Lizenzbedingungen legen die Autoren für ihre Werke selbst fest
- die Lizenzbedingungen sind in jedem Einzelfall zu prüfen und zu beachten
Viele der Bilder auf Wikimedia Commons sind als gemeinfrei deklariert, andere unterliegen bestimmten Einschränkungen, die meist über die von CC (creativecommons.org) angebotenen Open Content Lizenzen (s.o.) geregelt sind. Üblich ist beispielsweise die Pflicht zur Namensnennung der Autorin / des Autoren: CC-BY. Schränkt der Autor zusätzlich die Nutzung auf nichtkommerzielle Zwecke ein, so lautet die Attribution CC-BY-NC. Oft kommt noch die Verpflichtung hinzu, bei einer Bearbeitung/Verfremdung und anschl. Weitergabe des Werks, die Attribution unter denselben Bedingungen vorzunehmen: CC-BY-SA.
Bilder von flickr.com
Mit mehr als 6 Milliarden Bildern im Bestand zählt flickr.com inzwischen zu den weltweit größten Online-Fotoplattformen. Das 2004 gegründete Portal gehört zum US-amerikanischen Internetunternehmen SmugMug. Es versteht sich als Mitmach- und Austauschplattform für Hobby- wie Profifotografen. Die Nutzung ist dabei für bis zu 1.000 eigene Bilder kostenlos. Naturgemäß lassen sich auf flickr.com zu beinahe jedem Stichwort hunderte bis tausende Bilder finden, so u.a. auch solche Motive, die sich für religiöse, kirchliche oder seelsorgerische Kontexte gut eignen. Allerdings unterliegen die meisten Fotos dieser Community urheberrechtlichen Einschränkungen. Jeder Fotograf entscheidet beim Veröffentlichen auf flickr.com selbst, ob er sein Bild „gemeinfrei“ (siehe oben) der Allgemeinheit widmet, ob er es unter eine CC-Lizenz stellt oder ob er sich alle Rechte daran vorbehält.
Mit speziellen Suchfiltern nach Verwendungszweck erleichtert flickr.com das Finden von Bildern, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind. Einer Nutzung solcher Bilder steht aus unserer Sicht, unter Beachtung der in den vorangegangenen Abschnitten erörterten Einschränkungen, nichts entgegen. Auch Pfarrbriefservice.de führt inzwischen Fotos zu ausgewählten Themen im Bestand, die von flickr.com stammen.
Nicht verschwiegen werden sollen allerdings zwei Nachteile, die eine Nutzung von flickr.com erschweren können:
- Die Bildersuche gestaltet sich nur mit englischen Suchbegriffen sinnvoll. Es empfiehlt sich ggf. ein Online-Übersetzungstool, wie z.B. www.deepl.com zuhilfe zu nehmen.
- Vereinzelt sind „schwarze Schafe“ auf flickr.com unterwegs, die Bilder zunächst unter eine CC-Lizenz stellen, diese später aber wieder entfernen, um dann Lizenzforderungen geltend zu machen bei angeblich unerlaubter Bildnutzung. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor dem Herunterladen eine Bildschirmkopie anzufertigen und mit dem Bild zu archivieren, so dass im Fall der Fälle ein glaubhafter Nachweis vorhanden ist.
Bilder von pixelio.de
Die deutschsprachige Bilderplattform pixelio.de bietet mit rund 500.000 Bildern eine große Auswahl an Motiven zu verschiedenen Themen. Nach kostenloser Registrierung dürfen Nutzerinnen und Nutzer sich aus dem Bilderpool bedienen und diese für redaktionelle, teilweise sogar für kommerzielle Zwecke honorarfrei verwenden. Das Portal hat eigene Nutzungs- und Lizenzbedingungen entwickelt, die genau beachtet werden sollten, um evtl. Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Dazu gehört immer die Nennung des Urhebers – und zwar genau in der Weise wie es zu dem jeweiligen Foto angegeben ist – sowie als Quelle pixelio.de. Gerade bei Fotos dieses Bilderdienstes wurden in der Vergangenheit immer wieder Fälle bekannt, in denen Urheber kostenpflichtige Abmahnungen verschickten, weil sich Nutzer nicht genau an die Nutzungsbedingungen gehalten hatten.
Weitere kostenlose Bildquellen
Viele weitere Bilderdienste sind im Internet verfügbar. Ähnliche Modelle wie die oben vorgestellten Anbieter pixabay.com und flickr.com verfolgen die Bilderaustausch-Plattformen:
- www.pexels.com
- https://unsplash.com/de/
- www.openphoto.net (englischsprachig)
- www.morguefile.com (englischsprachig)
Es gelten die beim jeweiligen Bild hinterlegten Lizenzbestimmungen, die grundsätzlich beachtet und befolgt werden müssen, um rechtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen. Im Zweifel muss auch bei der Autorin / beim Autor vorher nochmal nachgefragt werden.
Ratgeber-Broschüre „Open Content Lizenzen“
Zu dem Themenkomplex „Open Content Lizenzen“ gibt es einen ausführlichen und zugleich übersichtlichen Ratgeber, den die Deutsche UNESCO-Kommission herausgibt. Diesen können Sie sich hier (PDF-Dokument) kostenlos herunter laden.