Urheberrechtlich alles im grünen Bereich?

Vollständiger Quellennachweis ist wichtig

von Elfriede Klauer am 06.03.2013 - 23:00  

Die Veröffentlichung von Texten und Bildern ohne Abdruckerlaubnis kann teuer werden.

Das könnte auch Ihnen passieren: Im Briefkasten liegt eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes, der Sie auffordert, 2000 Euro zu überweisen für einen Text, der in der jüngsten Ausgabe des Pfarrbriefes erschienen ist. Der Grund: Verletzung von Urheberrechten.

Damit es nicht so weit kommt, müssen Sie für alle „fremden“ Bilder und Texte, die Sie im Internet oder in Büchern finden, eine Abdruckerlaubnis besitzen.

Anders ist es mit den Materialien, die Sie von Pfarrbriefservice.de herunterladen. Pfarrbriefservice.de klärt für Sie für alle auf seiner Plattform angebotenen Materialien die Veröffentlichungserlaubnis mit den Rechteinhabern.

Pfarrbriefservice.de als Bezugsquelle nennen

Wichtig ist nun aber, dass Sie im Pfarrbrief oder der Homepage auf Pfarrbriefservice.de als Bezugsquelle hinweisen. Somit zeigen Sie als Pfarrbriefredaktion nach außen, dass Sie Texte und Bilder nicht ohne Abdruckerlaubnis aus dem Internet oder sonstigen Quellen kopiert und veröffentlicht haben. Der Quellennachweis muss also vollständig sein, d.h. angegeben werden müssen der Autor/die Autorin, ggf. die ursprüngliche Quelle sowie als Bezugsquelle Pfarrbriefservice.de.

Ein Beispiel

  • in Langform:
    Autor: Max Mustermann, Quelle: www.leben-anders.de In: Pfarrbriefservice.de
    oder, wenn keine ursprüngliche Quelle angegeben ist: Autorin: Susi Lieb, Quelle: Pfarrbriefservice.de
  • in Kurzform:
    Max Mustermann, www.leben-anders.de In: Pfarrbriefservice.de
    oder: Susi Lieb, Pfarrbriefservice.de

Ort des Quellennachweises

Der Quellennachweis erfolgt entweder direkt beim Bild/Text oder kompakt in der Nähe des Impressums. Hierfür werden alle erforderlichen Quellennachweise gesammelt dargestellt. Angeführt werden jeweils die Seitenzahlen, auf der die Bilder und Texte zu finden sind, ggf. der Name des Textes, die entsprechenden Autoren und die Quellen.

Beispiel für einen gesammelten Quellennachweis

Textquellen: S. 19 „Beten lernen“, Susanne Immerfroh, www.gutes-tun.de In: Pfarrbriefservice.de; S. 26 „Die zehn Gebote leben“, Hermann Schön, Pfarrbriefservice.de
Bildquellen: Titelseite Fritz Klug, Pfarrbriefservice.de, S. 14 Urgent03 (cc-by-sa) In: Pfarrbriefservice.de

Für einen gesammelten Quellennachweis im Impressum von Websites fügen Sie statt der Seitenzahl die konkrete URL der betreffenden Unterseite ein. Beispiel:

Textquellen: beispielpfarrei.de/themenmusterseite.html „Beten lernen“, Susanne Immerfroh, www.gutes-tun.de In: Pfarrbriefservice.de

Urheber und Nutzer - Wer darf was?

von

Martin Ostermann, Marta Parulska, Claudia Wieser (CC-BY-ND)

In der Publikation der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität des Erzbistums München-Freising wird das komplexe Thema Bildrechte behandelt.

von

D. Tölle und F. Wagenknecht / CC-by-sa / Quelle: www.tw-law.de

Das Handbuch Fotorecht gibt in kurzer und verständlicher Form einen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten des Fotografierens sowie der Veröffentlichung von Fotos. Die Broschüre hat einen Umfang von 19 Seiten und kann hier kostenfrei herunter geladen werden.

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