Wissenswertes über das christliche Patenamt

Wissenswertes über das christliche Patenamt

BEGRIFF

Lat. »pater spiritualis« (= geistlicher Vater), später »patrinus«. Engl. »godfather« (= Pate), dt. »Gote« (= Pate/Patin).

ALTE KIRCHE

  • Dreijährige Taufvorbereitung. - Später nicht mehr haltbar wegen zu vieler Taufbewerber (»Konstantinische Wende«).
  • Paten als Katechumenenbürgen (lat. „sponsores“), die die Ernsthaftigkeit des Taufwunsches des Täuflings bezeugen, ihn seelsorgerlich begleiten und im Glauben unterweisen. Daneben als Taufgehilfen und stellvertretende Sprecher im Fall einer Kindertaufe.

HEUTE

Das Patenamt begründet bei uns keinen Rechtsanspruch auf das Sorgerecht für das Patenkind beim Ableben der Eltern. Ist das gewünscht, muss es notariell festgelegt werden.

Paten sind nicht in erster Linie Geldgeber und Überbringer von Geschenken.

SONDERN:

  • Paten sind Zeugen der Taufe.
  • Sie bekennen stellvertretend für das Kind den Glauben.
  • Sie verpflichten sich, zusammen mit den Eltern und der Gemeinde dafür zu sorgen, dass das Kind im christlichen Glauben erzogen und sich der Bedeutung der Taufe bewusst wird. Das geschieht, indem sie ...
  • - für das Kind und mit ihm beten.
  • - dem Kind die Bibel und die Gemeinde lieb machen.
  • - das Kind auf seine Taufe und auf Jesus hin ansprechen.
  • - das Kind immer wieder zum Glauben einladen.

aus: Andreas Blaschke: Taufe, die Kreise zieht. Drei Taufabende für Eltern, Patinnen und Paten. Mit Material-CD-ROM (c) Aussaat Verlag, Neukirchen-Vluyn, 2004. http://www.nvg-medien.de

Verknüpft mit:

Das Schwerpunktthema für April 2009

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Text: Andreas Blaschke
In: Pfarrbriefservice.de