Wege aus der Alkoholabhängigkeit

Alkoholabhängigkeit bzw. -sucht ist medizinisch und sozialrechtlich als Krankheit anerkannt, denn ohne fachliche Hilfe ist ihre Bewältigung kaum möglich. Die Kosten der Behandlung tragen deshalb ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Kranken- und Rentenversicherungsträger. Ziel der Behandlung ist in aller Regel die völlige Abstinenz, da die Versuche, Alkohol gelegentlich und gemäßigt zu konsumieren, erfahrungsgemäß scheitern. Sie lösen fast immer schwere Rückfälle aus, deren Überwindung die Betroffenen viel Kraft kostet.

Der Prozess der Bewältigung gliedert sich in mehrere Phasen:

1. Kontaktphase

In ihr nimmt die/der Abhängige Kontakt zu einer Beratungsstelle auf und informiert sich über Möglichkeiten der Hilfe. Sie/Er ist bereit, sich auf eine Behandlung und den Versuch einzulassen, (wieder) alkoholfrei zu leben. Diese Phase kann einige Tage bis mehrere Monate dauern.

2. Entzug/Entgiftung

Ob eine sog. Entgiftung notwendig ist, wird während der Kontaktphase geklärt. Die medizinische Behandlung kann stationär oder auch ambulant erfolgen. Die Entzugserscheinungen werden dabei mit Medikamenten behandelt. Gespräche und Informationen helfen – sofern dies noch nicht geschehen ist - die Frage der weiteren Behandlung bzw. Nachsorge zu klären. Der Entzug dauert meist zwischen zwei und drei Wochen.

3. Entwöhnung

Eine anschließende psycho- und soziotherapeutische Behandlung hilft, die Abstinenz abzusichern. Sie kann ambulant oder stationär, als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden und dauert mehrere Monate.

4. Nachsorge

Im Anschluss an die Behandlung, oder bereits begleitend dazu, sind Selbsthilfegruppen von Betroffenen und ihren Angehörigen besonders hilfreich.

Quelle: Broschüre „Basisinformationen Alkohol“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., www.dhs.de

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Das Schwerpunktthema für Februar 2010

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Text: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
In: Pfarrbriefservice.de