Was ist fair am Fairen Handel?
Es geht um mehr als um Geld
Viele verbinden mit dem Fairen Handel die Zahlung eines fairen Preises. Damit ist gemeint, dass für bestimmte Produkte ein Fairtrade-Mindestpreis garantiert wird. Für diese Produkte muss er immer gezahlt werden - egal, wie niedrig der Weltmarktpreis liegt. Darüber hinaus wird für viele Produkte auch eine Fairtrade-Prämie bezahlt. Die zu Genossenschaften zusammengeschlossenen Bauern entscheiden selbst, wofür die Fairtrade-Prämie verwendet wird, z.B. für:
- Bau von Trinkwasserbrunnen
- Bau oder Renovierung von Straßen / Schulen
- Medizinische Versorgung
- Fortbildungen
Mehr als nur ein fairer Preis
Der Fairtrade-Mindestpreis ist ein Mindestkriterium. Fairer Handel heißt aber sehr viel mehr:
Es gelten partnerschaftliche Prinzipien wie z.B. langfristige und möglichst direkte Handelsbeziehungen. Bei Bedarf erhalten die Genossenschaften schon vor der Lieferung eine Anzahlung, die so genannte Vorfinanzierung. Auch die Umstellung auf biologische Landwirtschaft wird im Fairen Handel stark gefördert.
Für viele Bauern ist es schwierig, ihre Ware zu vermarkten. Oft fehlt es an den einfachsten Dingen wie zum Beispiel einer Transportmöglichkeit der Produkte. Durch den Zusammenschluss in Genossenschaften haben die Bauern die Möglichkeit, ihre Produkte zu vermarkten, sich fortzubilden und für ihre Rechte einzutreten.
Außerdem sind im Fairen Handel ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit verboten. Angestellte auf Plantagen und in Fabriken erhalten eine angemessene Bezahlung und profitieren unter anderem von Schutzkleidung, bezahltem Urlaub und sozialer Vorsorge – alles Dinge, die bei uns selbstverständlich sind.
In den Industrienationen leisten viele engagierte Menschen Bildungs- und politische Arbeit, um die Verbraucher zu informieren und langfristig ungerechte Weltwirtschaftsstrukturen abzubauen.
Quelle: www.fairtrade.de, In: Pfarrbriefservice.de
Datei-Info:
- Dateiformat: .doc
- Dateigröße: 0,02 MB
Nutzungsbedingungen auf einen Blick:
- Einsatzbereich: Kostenfrei für die nichtkommerzielle kirchliche Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Pfarr-/Gemeindebrief, Plakat, Flyer, Website) sowie für Unterrichtszwecke*
- Urhebernachweis: Sie verpflichten sich, den Namen des Autors / der Autorin sowie „Pfarrbriefservice.de“ als Quelle und ggf. weitere Angaben zu nennen.
- Archivierung & Datenbanken: Eine dauerhafte Speicherung der Datei über den konkreten Verwendungszweck hinaus ist nicht gestattet. Insbesondere der Aufbau eigener lokaler Archive auf Ihrem PC sowie das Einspeisen in andere Datenbanken ist ausdrücklich untersagt.
- Belegexemplar: Wir freuen uns über die Zusendung eines Belegs per E-Mail an beleg@pfarrbriefservice.de oder per Post an unsere Redaktionsanschrift.
- Soziale Medien:
*) Ausführliche Infos zu unseren Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Verpflichtender Urhebernachweis
Bitte nennen Sie Urheber und Quelle wie folgt:In: Pfarrbriefservice.de
