Verzeihen - Vergeben - Vergessen

... und was bekomme ich?

In meiner Arbeit als kirchlicher Organisationsentwickler und Veränderungsbegleiter für Gemeinden werde ich häufig zu Anlässen um Unterstützung gebeten, die konfliktreich und emotional aufgeladen sind. Unabhängig vom ursprünglichen Thema, was vielen Beteiligten kaum noch bewusst ist, kommt es zu Missverständnissen, Verletzungen, Ärger, Trauer, Kränkungen und Wut. Und auch zu der daraus resultierenden Erwartung, die „andere Seite“ müsse erst einmal um Verzeihung bitten, bevor wir überhaupt am Thema arbeiten können.

Auch wenn mir diese Gefühle gut bekannt sind, erinnere ich mich immer wieder an das Gleichnis vom Schlag auf die linke und vom Hinhalten der rechten Wange. Ich nehme es gern als Maxime meines Handelns. Tief im Herzen jedoch, wenn ich ganz ehrlich zu mir bin, denke und fühle ich mitunter auch anders. Zum einen quält mich die Frage der Gerechtigkeit – ich soll vergeben, obwohl mein Gegenüber keine Veränderung seines Verhaltens zeigt geschweige denn eine Entschuldigung über die Lippen bringt? Und dann fühle ich auch noch den Stachel der Rache: „Wieso vergeben? Dem werde ich es so richtig heimzahlen!“

Von dem Rachegedanken kann ich mich – Gott sei Dank (!) – meistens mehr oder weniger schnell trennen. Aber wenn ich im Vaterunser bete „… und vergib uns unsre Schuld wie auch wir vergeben unsern Schuldigern…“ bitte ich doch um Vergebung – sollte ich da nicht auch erwarten können, dass mein „Schuldiger“ irgendein Zeichen von Reue oder Erkenntnis, mir geschadet zu haben, zeigt? Und wem helfe ich, wenn ich vergebe, ohne darum gebeten worden zu sein? Dem Anderen oder meinem eigenen Gewissen?

Aber im Vaterunser gibt es auch keine Bedingungen! Was ich auf jeden Fall tun kann, ist, mir selber zu vergeben – dafür, dass ich mich so verletzt habe, dass ich mich so geärgert habe, dass ich es mir gegönnt habe, meinem Frust und meiner Wut auf „den Anderen“ so viel Raum zu geben. Und damit hat die Erwartung einer Vorleistung des Anderen zur Vergebung plötzlich kaum noch Bedeutung. Dies wiederum eröffnet mir – und sicher auch Menschen in vergleichbaren Situationen, in einem Gemeindeberatungsprozess beispielsweise – eine bessere, weil bedingungsfreie Grundlage für eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zur Konfliktbearbeitung und zur Gemeindeentwicklung.

Folgende Anregungen, die die Luxemburger Kommission „JUSTITIA ET PAX“ erarbeitet hat, biete ich Ihnen gerne zum Nachdenken an. Vielleicht geben Ihnen diese Anregungen ja Mut, einem alten Streit ein Ende zu bereiten, einen alten Konflikt loszulassen und neu auf ehemalige „Gegenüber“ zuzugehen. Damit haben Sie schon echte Gemeindeentwicklung geleistet.

Thomas F. Berger
Quelle: Streit hat seine Zeit, paternoster, Zeitschrift der Emmaus-Ölberg-Gemeinde Berlin, 1/2013. In: Pfarrbriefservice.de

Vergebung

  • Vergebung kann ein längerer Prozess sein.
  • Vergebung ist nicht von einem Geständnis abhängig.
  • Vergebung erfordert keine übereinstimmende Auffassung von der Vergangenheit.
  • Vergebung bedeutet, mein Recht auf Rache loszulassen.
  • Vergebung bedeutet nicht vergessen.
  • Vergebung bedeutet, das Unrecht nicht immer wieder zur Sprache zu bringen.
  • Vergebung bedeutet nicht, das Verhalten einer anderen Person zu entschuldigen.
  • Vergebung bedarf vorab einer Entscheidung.
  • Vergebung bedeutet nicht unbedingt, erneut zu vertrauen.
  • Vergebung ist Voraussetzung für Neuanfang.

(Luxemburger Kommission JUSTITIA ET PAX)

Anmerkung: Diese zehn Punkte finden Sie auch als Schaubild dargestellt. ZU ANSICHT und DOWNLOAD

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Das Schwerpunktthema für April 2015

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Text: Thomas F. Berger
In: Pfarrbriefservice.de