„Akt der Nächstenliebe“, der eine „freiwillige Entscheidung“ braucht

Die deutschen Bischöfe sind gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Organspende war ein Thema bei der Herbst-Vollversammlung 2019 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda. Die deutschen Bischöfe würdigen die Organspende als einen „Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus“, der „höchste Anerkennung“ verdiene. Sie bekräftigen damit ihre wertschätzende Haltung, die sie auch schon in früheren Stellungnahmen zur Organspende formuliert haben. Allerdings wenden sie sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung, die u.a. Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Gesetz festschreiben lassen möchte. Danach ist automatisch jeder ein potentieller Organspender, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte dazu bei der Abschluss-Pressekonferenz am 26. September 2019: „Eine Organspende muss also – wie der Begriff schon sagt – immer von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein. Eine gesellschaftliche Grundentscheidung, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender anzusehen ist, solange er nicht ausdrücklich widerspricht, entspricht nicht dem christlichen Bild des selbstbestimmten Menschen, der in Freiheit und zugleich in der Verantwortung vor Gott und seinen Mitmenschen über sein Leben und seinen Körper Entscheidungen zu treffen hat. Zu bevorzugen sind stattdessen Maßnahmen, die die strukturellen und organisatorischen Probleme im Transplantationsverfahren beheben, Menschen verstärkt mit der Frage der Organspende konfrontieren und zu einer Entscheidung motivieren sowie das verloren gegangene Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückgewinnen.“ (www.dbk.de)

Elfriede Klauer

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Text: Elfriede Klauer
In: Pfarrbriefservice.de