Wild wechsel(n)

Politlyrik zur Fastenzeit

Sie stellen erschrocken fest,
dass Sie Ihren Fastenvorsatz
weder ein- noch durchhalten
können? Sie haben ihren
Fastenvorsatz verwechselt?

Keine Sorge: Noch
bis Gründonnerstag
können Sie problemlos
ohne Wechselsteuer
und ohne Begründung
zu einem anderen
Fastenvorsatz-Anbieter
wechseln.

In diesen wechselhaften
„Wechsel-Jahren“
gehört schnelles
Wechseln dazu.

Deshalb wechseln Sie
mutig wechselweise,
aber wundern Sie sich nicht,
wenn Sie plötzlich
wie ausgewechselt sind…

© Peter Schott, In: Pfarrbriefservice.de

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Text: Peter Schott
In: Pfarrbriefservice.de