Wild wechsel(n)
Politlyrik zur Fastenzeit
Sie stellen erschrocken fest,
dass Sie Ihren Fastenvorsatz
weder ein- noch durchhalten
können? Sie haben ihren
Fastenvorsatz verwechselt?
Keine Sorge: Noch
bis Gründonnerstag
können Sie problemlos
ohne Wechselsteuer
und ohne Begründung
zu einem anderen
Fastenvorsatz-Anbieter
wechseln.
In diesen wechselhaften
„Wechsel-Jahren“
gehört schnelles
Wechseln dazu.
Deshalb wechseln Sie
mutig wechselweise,
aber wundern Sie sich nicht,
wenn Sie plötzlich
wie ausgewechselt sind…
© Peter Schott, In: Pfarrbriefservice.de
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Dateiformat: .rtf
Dateigröße: 0,03 MB
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Text: Peter SchottIn: Pfarrbriefservice.de