Wie wird die Kirchensteuer in Deutschland bemessen?
Die Kirchensteuer wird derzeit als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist somit grundsätzlich die Jahreseinkommensteuer. Neben der Einkommensteuer und deren besonderen Erhebungsformen Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ist auch der Grundsteuermessbetrag als Bemessungsgrundlage in den meisten Kirchensteuergesetzen vorgesehen. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in den anderen Bundesländern sind es neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.
Quelle: Deutsche Bischofskonferenz – www.dbk.de
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Text: Deutsche BischofskonferenzIn: Pfarrbriefservice.de