Kirchenland nachhaltig bewirtschaften

Ein Beitrag der Reihe: Schöpfungsbewahrung – Schritt für Schritt

Kirchenland sollte für den Boden- und Wasserschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt umweltbewusst und nachhaltig genutzt werden. Das betrifft die Pflege der Flächen um kirchliche Gebäude und Friedhöfe ebenso wie die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kirchlicher Liegenschaften. Bei Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen empfiehlt auch die Deutsche Bischofskonferenz, durch die Gestaltung der Pachtverträge und Pachtzinse eine nachhaltige ökologische Landwirtschaft zu fördern und bei der Auswahl potenzieller PächterInnen das Vergabeverfahren transparent durchzuführen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden.

Der Boden ist ein wertvolles Schutzgut, das nicht vermehrbar ist. Es stellt die Existenzgrundlage für Mensch, Tiere und Pflanzen dar. Deshalb sollten kircheneigene Flächen so wenig wie möglich versiegelt oder überbaut werden. Bei Baumaßnahmen, die unvermeidbar die Umwelt beeinträchtigen, sind Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen, wie es das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz vorsehen.

Lebensräume für bedrohte Arten schaffen

Pfarr- und Klostergärten, aber auch Friedhöfe bieten viel Potenzial, um dem Verlust der Lebensräume bedrohter Arten entgegen zu wirken. Hier haben es die Kirchengemeinden selbst in der Hand, zur Bewahrung von Gottes wunderbarer Schöpfung beizutragen, zum Beispiel durch

  • die Anpflanzung nektarreicher Blühpflanzen, Obstbäume und Früchte tragender Sträucher für Insekten und Vögel;
  • durch Fassaden- und Dachbegrünung an Gebäuden werden weitere Nahrungsangebote für Insekten geschaffen.
  • Auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden ist zu verzichten;
  • Erhalt von Nistgelegenheiten (in Hecken und Bäumen) und das Anbringen von Nisthilfen und Insektenhotels;
  • Durchführung von Gehölzschnitt außerhalb der Brutzeit;
  • extensive Mahd der Wiesenflächen u. v. m.

Anregungen für eine nachhaltige und ökologische Nutzung des Bodens haben z. B. Naturschutzvereine wie NABU, BUND und Grüne Liga parat. Kirchenland bietet sich auch zum Aufstellen von Bienenbeuten an.  

Auch ist zu prüfen, inwieweit kirchliche Gebäude für klimaschützende Maßnahmen (z. B. Photovoltaik-Anlagen) und für Maßnahmen zum Artenschutz (z. B. für Gebäudebrüter und Fledermäuse) geeignet sind.

Kirchliche Finanzen sollten ethisch unbedenklich, nachhaltig und sozial angelegt werden.

Katholikenrat im Bistum Erfurt, In: Pfarrbriefservice.de

Quelle: Gottes gute Schöpfung feiern und bewahren! Empfehlungen des Katholikenrates im Bistum Erfurt: www.bistum-erfurt.de/umwelt

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Text: Katholikenrat im Bistum Erfurt
In: Pfarrbriefservice.de