Hintergrund: Was ist eine Bischofssynode?

Die Bischofssynode ist ein Beratungsorgan des Papstes, das 1965 von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo eingerichtet wurde. Im Zuge des II. Vatikanischen Konzils reifte die Idee der Synode als Element der kollegialen Beratung des Papstes durch die Bischöfe.

In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung". In aktuellen Belangen tritt die „Außerordentliche Generalversammlung" zusammen, die sich unter anderem aus den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammensetzt. In Fragen von regionaler Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung".

Die Bischofssynode ist nicht entscheidungsbefugt und unterscheidet sich damit vom allgemeinen Konzil. Die Synode unterstützt den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche durch gegenseitige Information und Beratung im Bezug auf Glaube, Sitte und Disziplin. In der Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode werden die Bischofskonferenzen je nach Größe durch gewählte Vertreter repräsentiert. Auch Delegierte der Ostkirchen und Ordensgemeinschaften nehmen an der Synode teil. Zuletzt gab es ein solches Zusammentreffen 2008 zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und der Sendung der Kirche“. Die Synode untersteht dem Papst direkt und unmittelbar. Er leitet sie selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratung. Als ständiges Organ im Dienst der Synode dient das Generalsekretariat. Unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, stellt es eine Verbindung zwischen den verschiedenen Versammlungen der Synode her.

Quelle: www.dbk.de, In: Pfarrbriefservice.de

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