Beispielhafte Kirchensteuerberechnung bei 8 Prozent Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg)
Katholisches Kirchensteueramt Würzburg
Hinweis: Die tatsächliche finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer ist im Ergebnis noch deutlich geringer, wenn eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wird. In der Steuererklärung behandelt das Finanzamt die im Jahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer (abzüglich eventueller Erstattungen) als eine unbeschränkt abziehbare Sonderausgabe (vergleichbar einer Spende). Einfacher ausgedrückt: Das Kirchenmitglied kann die im Jahr gezahlte Kirchensteuer „von der Steuer“ (Einkommensteuer) absetzen.
Dadurch ist die Effektivbelastung der Kirchensteuer nicht 8 Prozent von der Einkommensteuer, sondern fällt geringer aus. Je nach persönlichem Steuersatz kann sich eine Ersparnis bei der Einkommensteuer von bis zu 45 Prozent der gezahlten Kirchensteuer ergeben.
Quelle: Katholisches Kirchensteueramt Würzburg
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