Wozu braucht die Kirche Geld?
Wie kirchliche Aufgaben finanziert werden und warum Vermögen nicht frei verfügbar ist
Kirchliches Geld und kirchliches Vermögen sind zweckgebunden. Sie dienen der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben des Gottesdienstfeierns, der Verkündigung, der Sorge für die Nächsten sowie für eine angemessene Bezahlung der kirchlich Beschäftigten. Diese kirchlichen Aufgaben bringen es mit sich, dass der größte Teil kirchlichen Vermögens aus Immobilien besteht, wie Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser, Gemeindezentren, Altenheime, Kindergärten, Bildungseinrichtungen oder Wohnhäuser mit den dazugehörigen Unterhaltskosten. Außerdem gibt es nicht „das eine“ Kirchenvermögen, sondern viele rechtlich getrennte Vermögen auf unterschiedlichen Ebenen (Bistum, Pfarrei, Orden, Stiftungen, Vereine).
Wichtigste Finanzquelle der Kirche ist die gesetzlich geregelte Abgabe ihrer Mitglieder, die Kirchensteuer. Sie macht je nach Bistum etwa 50 (in Bistümern mit einem geringen Katholikenanteil) bis 80 Prozent der Einnahmen aus. Weitere Finanzquellen sind freiwillige Abgaben der Mitglieder, wie Spenden, Kollekten, Erbeinsetzungen oder Zustiftungen, Erträge aus Kirchenvermögen (z. B. aus Immobilien- und Wertpapierbesitz oder Bankguthaben) sowie Leistungen des Staates. Diese staatlichen Leistungen erfolgen zum einen aufgrund von Verträgen oder Gesetzen infolge der Enteignung kirchlichen Vermögens im Rahmen der Säkularisation 1803, zum anderen als staatliche Zuschüsse für Leistungen der Kirche im sozialen Bereich.
Und wofür wird das Geld nun verwendet? Das lässt sich in den Finanzberichten der Bistümer nachlesen, die jährlich im Internet veröffentlicht werden. Eine Auflistung der Links zu den Finanzberichten der Bistümer bietet die Seite https://www.dbk.de/themen/kirche-und-ge….
Allgemein ist der größte Ausgabenposten in den Bistümern der Personal- und Sachaufwand für die Seelsorge in den Pfarreien und pfarreiübergreifend (z.B. in Krankenhäusern). Ein großer Posten sind auch die Ausgaben für Bildung und soziale Dienste wie auch der Unterhalt von Schulen, Bildungshäusern und Kindergärten.
Die Deutsche Bischofskonferenz weist darauf hin, dass aus den Diensten, die die Kirche für die Gesellschaft erbringt, keine Gewinne für die Kirche erzielt werden. Im Gegenteil: Aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuern, Spenden) werden soziale Dienste (mit-)finanziert. „Letztlich profitiert der Staat von der Kirche und von den in der Religiosität begründeten Haltungen seiner Bürger und ihres ehrenamtlichen Engagements“, heißt es auf www.dbk.de.
Elfriede Klauer, In: Pfarrbriefservice.de
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