Von der ersten Umfrage bis zum Start des Drucks

FAQs rund um das neue Gottelob

Antworten von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, dem Vorsitzenden der Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und
Gesangbuch“ der Deutschen Bischofskonferenz, zu Fragen rund um das neue „Gotteslob“

1. Das bisherige „Gotteslob“ war das erste gemeinsame Gebet- und Gesangbuch für alle Diözesen Deutschlands und Österreichs wie auch für Südtirol und die deutschsprachigen Regionen Belgiens. Kann man das „Gotteslob“ als Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils bezeichnen?

Das Zweite Vatikanische Konzil hat sowohl mit dem von ihm ausgehenden Impuls, aber auch durch entsprechende Reformen der Liturgie einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung des ersten gemeinsamen „Gotteslob“ geleistet. Bereits während den Beratungen der Liturgiekonstitution des Konzils fassten die deutschen Bischöfe im August 1962 den Beschluss, ein neues Gebet- und Gesangbuch zu erarbeiten. Nachdem ein gutes Jahr später die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ verabschiedet wurde, führten deren wesentliche Reformen – wie zum Beispiel die Verwendung der Muttersprache, aber auch die neue liturgische Bedeutung der Gemeindegesänge – bereits 1964 zum endgültigen Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, für alle deutschen Diözesen ein einheitliches Gebet- und Gesangbuch zu erstellen. Diesem Projekt schlossen sich im März 1966 die österreichischen Bischöfe an wie auch die Bischöfe von Bozen-Brixen, Luxemburg, Lüttich und Straßburg. Ohne die gravierenden liturgischen Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils als Treibkraft eines gemeinsamen, also inhaltlich in weiten Teilen identischen Gebet- und Gesangbuchs wäre ein derartiges Projekt wohl kaum durchführbar gewesen.

2. Was machte eine Überarbeitung des „Gotteslob“ notwendig?

Das (noch) aktuelle „Gotteslob“ wurde in den 1960er Jahren erstellt und versieht seit nunmehr fast 40 Jahren seinen Dienst in den Pfarrgemeinden und Familien. Sicherlich kann man unterschiedlicher Auffassung sein, wann ein Buch inhaltlich veraltet ist und deshalb ersetzt werden sollte. Jedoch haben Umfragen in den Pfarrgemeinden aller Diözesen, die das „Gotteslob“ als Gebet- und Gesangbuch nutzen, einen unüberhörbaren Wunsch nach einer inhaltlichen wie pastoralen zeitgemäßen Aktualisierung des Werkes ergeben, der nicht mehr durch die Erstellung von weiteren diözesanen „Anhangsanhängen“ entsprochen werden konnte. In den vergangenen 50 Jahren haben sich nicht nur unsere Umwelt, unsere Gesellschaft und unser Sprachverständnis verändert; vielmehr werden auch im persönlichen Glaubensleben Themen ganz anders gewichtet und behandelt. Die Frage nach Leid, Tod und Trauer war Ende der 1960er Jahre zumindest für das „Gotteslob“ eher untergeordnet. Themenbereiche wie zum Beispiel „Bewahrung der Schöpfung“ hatten kaum Bedeutung. Ebenso wenig konnten damals die inzwischen allgemein gewünschten und eingesungenen Neuen Geistlichen Lieder berücksichtigt werden, wie es im aktuellen Buch auch an Antworten auf die neuen pastoralen Herausforderungen der Pfarrgemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Pfarrverbände fehlt. Das künftige „Gotteslob“ möchte genau diesen aktuellen wie auch den absehbaren Bedürfnissen Rechnung tragen.

3. Für die Erstellung des neuen „Gotteslob“ ist die Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“ der Deutschen Bischofskonferenz zuständig. Wer gehört dazu und wie arbeitet sie?

2001 errichtete die Deutsche Bischofskonferenz die Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“. Zuvor hatten die Bischofskonferenzen Deutschlands und Österreichs sowie der Bischof von Bozen und Brixen angesichts der großen Veränderungen im kirchlichen Leben beschlossen, ein neues Gebet- und Gesangbuch zu erarbeiten. Am 6. April 2002 trafen sich erstmals die Bischöfe Friedhelm Hofmann (damals noch Weihbischof in Köln, heute Bischof von Würzburg), Egon Kapellari (Graz-Seckau), Alois Kothgasser (Salzburg), Ludwig Schick (Bamberg) und Joachim Wanke (Erfurt) in Köln zur konstituierenden Sitzung der neuen Unterkommission. Dabei wurden erste Arbeitsstrukturen diskutiert, aber auch die Einbindung weiterer Beraterinnen und Berater gewünscht. Vorsitzender der Unterkommission ist seither Bischof Hofmann. Dass das Gremium Unterkommission heißt, liegt daran, dass es der Liturgiekommission der Bischofskonferenz zugeordnet ist. In zehn verschiedenen Arbeitsgruppen bereitete die Unterkommission seit 2004 die inhaltliche Ausgestaltung des neuen „Gotteslob“ vor. Die Gruppen sind in die drei Bereiche Gesänge, Texte und Liturgie unterteilt. Bei den Gesängen geht es unter anderem um Lieder, um Gregorianik, um Psalmodien und um die musikalischen Begleitpublikationen wie Orgel- und Klavierbuch. Der Bereich Texte umfasst die Gebete, erklärende Texte zu Glaubensfragen und die Buchgestaltung. Die Arbeitsgruppen im Bereich Liturgie beschäftigten sich schließlich mit der Feier der heiligen Messe, mit anderen sakramentalen Feiern wie Taufe, Beichte oder Hochzeit sowie mit der Tagzeitenliturgie, der Wort-Gottes-Feier und Andachten. Rund 60 Fachleuten aus Österreich, Deutschland und Südtirol wirkten in diesen Arbeitsgruppen mit. Besonders wichtig war der Unterkommission, in jeder Arbeitsgruppe Frauen und Männer zu berufen, die als haupt-, neben- oder ehrenamtliche Kräfte in den Pfarrgemeinden ihren Dienst versehen. Ihre Aufgabe war es insbesondere, die Arbeit der Gremien „zu erden“, also an den Bedürfnissen der Pfarreien anzupassen.

4. Wie gestalteten sich die Arbeiten der Unterkommission?

Für die Unterkommission hieß es zunächst einmal, eine Akzeptanzerhebung zum bisherigen „Gotteslob“ durchzuführen, das seit 1975 in den Gemeinden genutzt wird. Nach der Auswertung der Umfrage starteten 2004 die Arbeitsgruppen. Parallel hierzu traf man sich mit den Beauftragten der 37 beteiligten Diözesen für das „Gotteslob“. Von Advent 2007 bis Pfingsten 2008 erfolgte mit der Probepublikation ein Test exemplarischer, vielfach auf Wunsch der Pfarreien neu erarbeiteter Inhalte. 186 Gemeinden in Deutschland, Österreich und Südtirol erprobten und bewerteten gezielt ausgewählte Lieder, Gebete und Texte. Im August 2008 beriet die Unterkommission die Ergebnisse der Auswertung der Testphase mit der Probepublikation. In Folge entstand der Stammteil des neuen „Gotteslob“, den die 37 Diözesen mit dem jeweiligen diözesanen Eigenteil zusammenführen werden. Bis zur Drucklegung war es aber noch ein weiter Weg: die Zustimmungen der Bischöfe aller beteiligten 37 Bistümer einholen, die Rechtefragen klären, die Buchgestaltung festlegen, das musikalische Begleitmaterial erstellen, die Einführung des „Gotteslob“ planen und vieles mehr. Mit dem Start des Drucks des neuen „Gotteslob“ hat die Unterkommission ihren Auftrag nahezu erfüllt.

5. Was ist neu am neuen „Gotteslob“?

Das neue „Gotteslob“ trägt den aktuellen wie auch den absehbaren Bedürfnissen der Pfarrgemeinden Rechnung. Das gilt sowohl für den musikalischen Bereich als auch für alle Texte des Werks. So berücksichtigt das neue „Gotteslob“ im Unterschied zu seinem Vorgänger Gesänge aller Epochen – also auch Lieder, die aus Gründen des damaligen Zeitgeistes im bisherigen Gebet- und Gesangbuch nicht aufgenommen wurden. Selbstverständlich ergänzt auch Neues Geistliches Liedgut das zur Verfügung stehende Repertoire. Regionale Liedtraditionen werden vom jeweiligen Eigenteil der einzelnen Diözesen bedacht. Aber auch die Texte des neuen Gebetbuchs haben sich verändert. Einführungen in die Sakramente vermitteln in neuer Sprachgestalt nicht nur theologische Grundlagen, sondern wollen auch alle wichtigen Fragen beantworten – beispielsweise wer Taufpatin oder Taufpate werden kann, wer firmt und welche Aufgaben Eltern, Paten und Gemeinden bei der jeweiligen Spendung der Sakramente übernehmen. [...]

Hinweis: Alle ingesamt 21 Fragen und Antworten finden Sie im pdf-Dokument, das Sie weiter unten herunterladen können.

Vor dem Herunterladen:

Datei-Info:
Dateiformat: .pdf
Dateigröße: 0,04 MB

Sie dürfen den Text NICHT in sozialen Medien nutzen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube, etc.)

Beispiel für den Urhebernachweis, den Sie führen müssen, wenn Sie den Text nutzen

Text: Pressemitteilung Deutsche Bischofskonferenz
In: Pfarrbriefservice.de