Für ein drittes Geschlecht
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2017 das binäre Geschlechtermodell als Maßstab für Gesetze
Am 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Es forderte den Gesetzgeber auf, bis spätestens Ende 2018 das Personenstandsrecht neu zu regeln, so dass betroffene Menschen entweder ein drittes Geschlecht wählen können oder aber eine Geschlechtsangabe an sich überflüssig wird. Seit Änderung des Personenstandsgesetzes Ende 2018 haben Menschen in Deutschland nun die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer „männlich“, „weiblich“ und „ohne“ auch „divers“ zu wählen. Deutschland gehört damit zu den wenigen Staaten weltweit, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich anerkennen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass es die Grundrechte verletzt, wenn das Personenstandsrecht einen zwingenden Geschlechtseintrag für alle Menschen vorsieht, aber nur die Optionen „männlich“ und „weiblich“ bereithält. Die Option, in Ausnahmefällen den Eintrag offen zu lassen, sei nicht gleichwertig zu einer positiven Bezeichnung.
Medizinische Erkenntnisse
Ausdrücklich verwies das Gericht in seiner Begründung auf medizinische Erkenntnisse. Danach könne aus medizinischer Sicht an einer ausschließlichen Einteilung in „männlich“ und „weiblich“ nicht festgehalten werden. Es zitierte u.a. eine Stellungnahme der Bundesärztekammer von 2015. Demnach handle es sich bei den sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung um angeborene Variationen der genetischen, hormonalen, gonadalen (Anm. der Red.: die Keimdrüsen betreffend) und genitalen Anlagen eines Menschen mit der Folge, dass das Geschlecht einer Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien ‚männlich’ oder ‚weiblich’ entspreche. Eine Gleichsetzung mit Fehlbildung oder Krankheit sei nicht angemessen, so die Bundesärztekammer.
Medizinische Erkenntnisse zeigten außerdem, dass eine Missachtung der Geschlechtsidentität schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben könne. Die medizinischen Fakten stützten die Forderung nach einer rechtlichen Anerkennung von Menschen, die außerhalb dieses binären Systems stehen.
Wegweisendes Urteil
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 gilt als wegweisend für die rechtliche und zunehmend auch gesellschaftliche Anerkennung nicht-binärer Menschen in Deutschland.
Elfriede Klauer, In: Pfarrbriefservice.de
Das Urteil lesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/20…
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