Für den Ernstfall vorbereitet
Warum Vorsorgedokumente für Menschen jeden Alters wichtig sind
Drei Dokumente helfen dabei, wichtige Dinge für den Fall zu regeln, dass man später selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, etwa aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder im Alter. Das entlastet nicht nur einen selbst, sondern vor allem auch Angehörige, die im Ernstfall auf diese Festlegungen zurückgreifen können. Auch junge Erwachsene ab 18 Jahren sollten sich mit diesen Fragen beschäftigen: mit der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Worum geht es bei diesen Dokumenten und worin unterscheiden sie sich?
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann, etwa im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit. Dies betrifft zum Beispiel Fragen der künstlichen Beatmung, Wiederbelebung oder künstlichen Ernährung. Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und Pflegekräfte.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine vertraute Person, im eigenen Namen Entscheidungen zu treffen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Dies kann gesundheitliche Fragen ebenso betreffen wie rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten.
Die Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung legt man fest, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung einsetzen soll, falls man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Anders als bei der Vorsorgevollmacht ist hier das Gericht beteiligt und kontrolliert die Betreuung. Eine Betreuungsverfügung kann deshalb besonders für alleinstehende Menschen interessant sein oder für jene, die niemandem eine umfassende Vollmacht erteilen möchten.
Informationen und Formulare
Es gibt weitere Informationen und verschiedene Formulare, so zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz: https://www.bmjv.de.
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland haben 2025 eine aktualisierte Neuauflage der „Christlichen Patientenvorsorge“ veröffentlicht: https://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge-1
Die Malteser unterstützen das Ausfüllen der Patientenverfügung mit einem Online-Assistenten und ausführlichen Erklärungen: https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
Elfriede Klauer, In: Pfarrbriefservice.de
Datei-Info:
- Dateiformat: .rtf
- Dateigröße: 0,01 MB
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