Die Bank wechseln ist seit September 2016 einfacher
Das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) macht es möglich
Wer sich mit dem Gedanken trägt, zu einer ethisch-nachhaltigen Bank zu wechseln, scheut vielleicht den hohen bürokratischen Aufwand, der mit einem Umzug der Konten normalerweise verbunden ist. Seit 18. September 2016 ist ein Kontowechsel in Deutschland einfacher geworden, da die EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dazu gehört eine neue Regelung, wonach Banken dazu verpflichtet sind, ihre Kunden beim Bankwechsel aktiv zu unterstützen.
In der Praxis erteilt der Kunde seiner neuen Bank den Auftrag, den Kontowechsel durchzuführen. Diese fordert nun bei der alten Bank alle Zahlungsdaten der letzten 13 Monate an, die regelmäßig über das Konto laufen. Dazu gehören z.B. Daueraufträge und Lastschriftmandate, aber auch eingehende Überweisungen. Innerhalb von fünf Tagen muss die alte Bank die Daten übermitteln. Anschließend informiert die neue Bank alle Inhaber der einzahlenden bzw. abbuchenden Konten über die neue Bankverbindung. Die alte Bank schließt das Girokonto und informiert ggf. ebenfalls über den Kontowechsel.
Insgesamt vereinfacht das neue Gesetz die Abläufe für Bankkunden erheblich. Einem Wechsel zu einer Bank, die ethisch-nachhaltig arbeitet, sollte also in dieser Hinsicht nichts mehr im Weg stehen.
Christian Schmitt
In: Pfarrbriefservice.de
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Text: Christian SchmittIn: Pfarrbriefservice.de