Artenschutz an kirchlichen Gebäuden
Ein Beitrag der Reihe: Schöpfungsbewahrung – Schritt für Schritt
In den letzten Jahrzehnten haben viele Fledermäuse und Vögel, die an oder in Gebäuden gewohnt haben, ihre Quartiere verloren, insbesondere weil die Gebäude umfangreich saniert oder renoviert wurden. Mit dem Verschließen oder Verkleiden von Mauer fugen, Dach- bzw. Turmöffnungen sind Fledermäuse, Schleiereulen, Turmfalken und Dohlen in Wohnungsnot gekommen, Nistplätze für Mauersegler, Mehlschwalben und Haussperlinge verloren gegangen.
Werden an Kirchen und kirchlichen Häusern Nistmöglichkeiten für Vögel oder Quartiere für Fledermäuse erhalten oder neu geschaffen, trägt das zum Erhalt bedrohter Tierarten bei! Der Naturschutzbund Deutschlands (NABU) hat deshalb bundesweit die Aktion Lebensraum Kirchturm gestartet, um solche Kirchen mit einer Plakette auszuzeichnen.
Gott hat den Menschen die Mitgeschöpfe anvertraut
Deshalb sollen die verantwortlichen kirchlichen Gremien angeregt werden zu prüfen, ob die eigene Kirche oder kirchlichen Gebäude der Pfarrei bzw. des Bistums geeignet sind, derartige Hilfsmaßnahmen für bedrohte Tier arten zu ergreifen und diese dann auch umzusetzen.
Weitere Tipps zum Artenschutz sind bei den zuständigen Naturschutz-behörden oder den ortsansässigen Naturschutzverbänden zu erhalten, beispielsweise auch abrufbar unter www.umwelt.elk-wue.de.
Gott hat uns die Verantwortung übertragen, für unsere Mitgeschöpfe zu sorgen und ihren Fortbestand zu sichern. Dieser Auftrag ist angesichts der aktuellen Bedrohung vieler Arten besonders dringlich geworden. Hier stehen auch die Kirchen in der Verantwortung!
Katholikenrat im Bistum Erfurt, In: Pfarrbriefservice.de
Quelle: Gottes gute Schöpfung feiern und bewahren! Empfehlungen des Katholikenrates im Bistum Erfurt: www.bistum-erfurt.de/umwelt
Datei-Info:
- Dateiformat: .rtf
- Dateigröße: 0,05 MB
Nutzungsbedingungen auf einen Blick:
- Einsatzbereich: Kostenfrei für die nichtkommerzielle kirchliche Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Pfarr-/Gemeindebrief, Plakat, Flyer, Website) sowie für Unterrichtszwecke*
- Urhebernachweis: Sie verpflichten sich, den Namen des Autors / der Autorin sowie „Pfarrbriefservice.de“ als Quelle und ggf. weitere Angaben zu nennen.
- Belegexemplar: Wir freuen uns über die Zusendung eines Belegs an unsere Redaktionsanschrift.
- Soziale Medien:
*) Ausführliche Infos zu unseren Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Verpflichtender Urhebernachweis
Bitte nennen Sie Urheber und Quelle wie folgt:In: Pfarrbriefservice.de

