Die eigenen Fotos an Facebook verschenken?

Nutzungsbedingungen sozialer Online-Netzwerke oft mit rechtlichen Fallstricken

von Christian Schmitt am 29.12.2013 - 23:00  

Nutzungsbedingungen genau gelesen?

Soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter und Xing, sind aus der Internetwelt inzwischen nicht mehr wegzudenken. Für die jüngere Generation gehören die angebotenen Werkzeuge schon seit langem zum sozialen Leben, und auch innerhalb der älteren Bevölkerungsgruppen etabliert sich das moderne virtuelle Miteinander mehr und mehr.

Mit den hinzu gekommenen technischen Möglichkeiten ergeben sich leider auch konkrete rechtliche Fragen: würden Sie Ihre eigenen Fotos einer Firma XY zur freien Nutzung überlassen, wenn die Vereinbarung lautet, diese könne damit machen, was sie möchte? Wären Sie z.B. damit einverstanden, dass Firma XY Ihre Fotos für ihre eigenen Werbezwecke verwenden darf, ohne Sie zu fragen und ohne Ihnen ein angemessenes Nutzungshonorar dafür bezahlen zu müssen? Oder dass Ihre Fotos an Ihnen unbekannte Dritte weiter lizenziert werden dürfen, ohne Sie darüber überhaupt zu informieren?

Mit der Anmeldung akzeptiert man die Bedingungen des Anbieters

Genau das passiert, wenn Sie z.B. Bilder in Ihrer Facebook-Zeitleiste veröffentlichen. Bereits mit dem Anlegen eines Benutzerkontos bei sozialen Online-Netzwerken bestätigen Sie nämlich deren rechtliche Bedingungen und erkennen diese verbindlich an. So heißt es in den Nutzungsbedingungen von Facebook wörtlich: „Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch dein Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.“

Das Einstellen von Fotos auf Facebook kommt praktisch einer Schenkung gleich

Mit anderen Worten, Nutzer sozialer Online-Netzwerke geben die Kontrolle darüber, was mit ihren geistigen Werken geschieht, freiwillig aus der Hand. Wenngleich die Urheberrechte stets an die Person gebunden und nicht übertragbar, d.h. unveräußerlich sind, sichert sich Facebook durch Zustimmung des Nutzers zu den Nutzungsbedingungen weitreichende Nutzungsrechte an den geteilten Inhalten. Die wenigsten machen sich darüber im Eifer des virtuellen „Postens“ und „Teilens“ wirklich Gedanken.

„Entscheide dich für mich – oder lass es sein.“

Da es in der Praxis kaum möglich ist, die jeweiligen Nutzungsbedingungen an die eigenen Vorstellungen anzupassen, indem man beispielsweise bestimmte Absätze oder Passagen ausschließt, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten des persönlichen Umgangs damit: entweder man akzeptiert die Bedingungen des Anbieters oder man lässt es bleiben und eröffnet dort kein Benutzerkonto.

Die rechtlichen Folgen stets im Hinterkopf behalten

Nutzer dieser Plattformen sollten sich bei jedem Beitrag, den sie tätigen, bewusst die Frage stellen: „Möchte ich die Nutzungsgewalt über mein Foto (meinen Text / meinen Film) nun wirklich an die Betreiberfirma abgeben?“. Eine weitere, nicht weniger wichtige Frage ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild: „Sind die auf dem Foto abgebildeten Personen wirklich damit einverstanden, dass ich es hier veröffentliche?“. Die Anbieter sozialer Onlineplattformen haben ihre rechtlichen Bedingungen i.d.R. so formuliert, dass sie bei evtl. Rechtsstreitigkeiten denjenigen Nutzer in die Pflicht nehmen können, der das fragliche Bild hochgeladen hat.

Angepasste Nutzungsbedingungen für Materialien von Pfarrbriefservice.de

Pfarrbriefservice.de hat hieraus die Konsequenzen gezogen und seine Nutzungsbedingungen für die angebotenen Bilder angepasst. Es ist uns sehr wichtig die Urherberrechte unserer Autoren zu respektieren und zu wahren. Daher ist es ausdrücklich nicht gestattet, die aus dem Bereich „Materialien“ herunter geladenen Bilder auf Social Media Plattformen zu veröffentlichen. Wir bitten unsere Nutzerinnen und Nutzer für diese neue Regelung um Verständnis.

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