Welche Adressen müssen bzw. dürfen in den Pfarrbrief?

Praxistipps für Redaktionen

von Stefan Schneider am 01.02.2013 - 23:00  

Nicht jeder freut sich, wenn ihm im Pfarrbrief zum Geburtstag oder zur Hochzeit gratuliert wird.

Soll ein Pfarrbrief mehr sein als ein „neutrales“ Mitteilungsblatt, dann sollte sich das Leben der Pfarrei, ihrer Gruppierungen und auch ihrer Gläubigen darin wiederfinden. Dazu gehören die Feste und Jahrtage, vielleicht auch die runden Geburtstage, die Jubiläen und Ehrungen. Doch wie „privat“ darf der Pfarrbrief werden, gerade auch mit Blick auf eine Veröffentlichung im Internet? Es gibt Adressen, die müssen in einen Pfarrbrief, manche sollten in den Pfarrbrief, und andere dürfen es nicht.

Adressen der Pfarrei

Am einfachsten ist die Frage zu beantworten für die Adressen der Pfarrei selbst. Klar ist: Ein Impressum (und damit auch die Adresse der Pfarrei) ist kein Wahlfach, sondern gesetzliche Pflicht. Wer einen Pfarrbrief auch als Einladung an Fremde, Gäste und gelegentliche Gottesdienstbesucher versteht, der sollte sich bemühen, die Erreichbarkeit der Pfarrei zu beschreiben. Dazu gehört: Die komplette Adresse des Pfarrbüros (mit Telefonnummer, Internet- und E-Mail-Adresse) mit den Zeiten der Erreichbarkeit. Die Telefonnummer für Notfälle kann, aber muss nicht mit in den Pfarrbrief. Hier ist es ausreichend, einen entsprechenden Text auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Zu den Adressen gehören auch die Namen derjenigen, die man mit einem Anruf erreichen kann. So wie es bei diesem Thema ein „Zuwenig“ gibt, so sicher auch ein „Zuviel“. Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit, nehmen Sie möglichst die zentralen Nummern und platzieren Sie diese immer an der gleichen Stelle (der „Klassiker“ ist die Rückseite des Pfarrbriefs, aber auch eine schicke, zweite Seite kann gefallen).

Adressen anderer Gruppierungen

Komplizierter wird es mit den Adressen anderer Gruppierungen aus der Pfarrei (Bücherei, Jugendraum, Kita …), deren Umfeld (Caritas, Lebensberatung, Kolping …) oder der Zivilgemeinde (Rathaus, Notdienste, Sorgentelefon, …). Generell und ohne dass es den Rahmen des Pfarrbriefs sprengen darf, sind diese Hinweise ein sehr guter Service für den Leser – und für die eigenen Gruppierungen eine willkommene Werbung. Sie zeigen zudem, dass die Pfarrei vernetzt ist und damit auch ein Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben. Es gilt aber in diesen Fällen zu beachten, dass man vorher nachfragen sollte, ob ein Abdruck der Adressen gewünscht wird.

Adressen von Privatpersonen

Wieder anders sieht es mit den Adressen von Privatpersonen aus. Hier gilt es, die strengen Regeln des Datenschutzes zu beachten. Einzelpersonen müssen der Veröffentlichung zustimmen.

Noch heikler wird es, wenn ein Pfarrbrief im Internet zu finden ist. Was bei einer Auflage von 1200 Exemplaren vielleicht noch handhabbar sein mag, ist im weltweiten Internet nicht mehr zu steuern. Hier darf nur nach vorheriger Rücksprache eine private Adresse veröffentlicht werden – wenn überhaupt.

Gleichfalls sehr heikel sind Adressdaten zu Minderjährigen (Kommunionkinder, Kita-Bilder …). So traurig es ist: Es gibt Menschen, die in verbrecherischer Absicht nach Kinderbildern suchen und dann auch noch wissen möchten, wo sie dieses Kind finden (in welcher Straße, in welcher Kita …). Solche Daten müssen absolut tabu sein.

Tipps

  • Informieren Sie auch Betreiber anderer Internetseiten in Ihrer Pfarrei (Jugendgruppen, Bücherei, Kita, etc.). Machen Sie diese mit den Regeln zum Datenschutz und zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten vertraut – denn wenn Sie Pech haben, sind Sie sogar für deren Fehler zu belangen.
  • Gestalten Sie runde Geburtstage. Statt einer kleinen, versteckten Zeile im Pfarrbrief könnte es doch auch einen jährlichen „Jubilars-Gottesdienst“ geben. Es gibt gerade mit „Sonder“-Gottesdiensten für Silber- und Goldhochzeitspaare hervorragende Erfahrungen. Und Sie schlagen mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie ehren alle zu Ehrenden sehr öffentlichkeitswirksam auf einmal, die Zustimmung zu einem (Gruppen-)Foto fällt so viel einfacher und Sie leisten gleichzeitig noch einen wichtigen Beitrag zur „Kundenbindung“ (und tolle Fotos sind auch möglich …).

Muster-Formular

von

Pfarrbriefservice.de

Warum dieses Formular? In Deutschland hat jede Person das Recht, über die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, etc. selbst zu entscheiden.

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