Grundstein für neues synodales Gremium der katholischen Kirche in Deutschland gelegt

Synodaler Ausschuss beschließt einstimmig Satzung für Synodalkonferenz

von EK/DBK am 25.11.2025 - 12:47  

Synodaler Weg / Marko Orlovic

Der Synodale Ausschuss beschloss auf seiner fünften Sitzung einstimmig die Satzung für die neue Synodalkonferenz.
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Es soll künftig ein neues Beratungs- und Entscheidungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland geben. Das beschloss der Synodale Ausschuss auf seiner jüngsten Sitzung Ende November 2025 in Fulda. Der intensive Beratungsprozess zwischen Bischöfen und Laien, der im Synodalen Weg 2019 als Reaktion auf den Missbrauchsskandal seinen Anfang nahm, soll somit eine dauerhafte Weiterführung erhalten. Das Präsidium des Synodalen Ausschusses sprach von einer „nachhaltigen Entscheidung, die dem Miteinander in unserer Kirche Zukunft gibt“.

Gemeinsam beraten und beschließen

Die Satzung der künftigen Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland wurde einstimmig beschlossen. Als einen zentralen Punkt bezeichnete die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, „dass Bischöfe und Laien in dieser Synodalkonferenz künftig gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen“. Das sei „eine neue Qualität von Gemeinsinn in einer Zeit voller Herausforderungen. Ich bin sicher, dass diese Neuerung vor allem deshalb zustande kommen konnte, weil das Vertrauen zueinander in mehr als fünf Jahren auf dem Synodalen Weg gewachsen ist.“

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz(DBK), Bischof Dr. Georg Bätzing, zeigte sich zufrieden: „Das ist ein großartiger Moment, auch ein Stück historisch. Der Weg bis hierher hat viel Arbeit im Vorfeld bedeutet, auch im Gespräch mit Rom. Mir fällt ein großer Stein vom Herzen und die Einstimmigkeit zur Satzung zeigt auch, wie sehr wir zusammengefunden haben durch die Arbeit im Synodalen Ausschuss. Es war ein Weg in Deutschland und mit der Weltgemeinschaft der Kirche. Wir haben es hier geschafft, wichtige Schritte von Partizipation, Transparenz, Rechenschaft, gemeinsamem Beraten und Entscheiden voranzugehen.“ Ausdrücklich wandte sich Bischof Bätzing an jene Bischöfe, die aus dem Prozess des Synodalen Weges ausgestiegen sind: „Es ist mein Wunsch, dass am Ende auch alle mitwirken wollen und können. Um es ehrlich zu sagen: Wir haben aus den Erfahrungen des Synodalen Weges gelernt, da gab es auch Verletzungen und die kritische Frage, ob Minderheiten ernst genommen wurden. Die jetzigen Erfahrungen im Ausschuss haben zu einem anderen Miteinander geführt und Wege ermöglicht, Fragen gemeinsam zu klären. Wir können uns einander zumuten in der unterschiedlichen Verantwortlichkeit. Aber wir wissen, im Ziel gehen wir zusammen. Das ist etwas, das prägt, das macht es konstruktiv“, so Bischof Bätzing.

Zusammensetzung und Aufgaben

Die künftige Synodalkonferenz wird aus den 27 Diözesanbischöfen, ebenso vielen Mitgliedern des ZdK und weiteren 27 von der Synodalkonferenz zu wählenden Mitgliedern bestehen. Die Deutsche Ordensobernkonferenz sowie der Beirat der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der Kirche werden je zwei Mitglieder in die Synodalkonferenz entsenden.

Laut Satzung ist vorgesehen, dass die Synodalkonferenz Stellung zu wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche in Deutschland nimmt. Außerdem wollen Bischöfe und Laien in dem neuen Gremium Beschlüsse fassen zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von bundesweiter Bedeutung. Festgehalten wurde die Verantwortung der Adressaten für die Umsetzung der Beschlüsse der Synodalkonferenz. Sie sollen Rechenschaft darüber ablegen, „falls sie einem Beschluss nicht folgen können“. In einer Protokollnotiz zur Satzung hielt der Synodale Ausschuss zudem fest, in welcher Intention der für die Synodalkonferenz vorgesehene Finanzausschuss arbeitet. Die Konferenz solle sicherstellen, dass weitere Gläubige so bald als möglich in entscheidungserheblicher Weise und dauerhaft an den Entscheidungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Haushaltsfragen mitwirken.

Weiteres Vorgehen

In den nächsten Schritten muss die Satzung von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Vollversammlung des ZdK angenommen werden. Danach wird sie dem zuständigen Dikasterium im Vatikan zur Erteilung einer „Recognitio ad experimentum“ vorgelegt.  

Die Synodalkonferenz könnte zum ersten Mal am 6. und 7. November 2026 in Stuttgart zusammenkommen, wie ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp ankündigte. Ein zweiter Termin ist für den 16. und 17. April 2027 in Würzburg angedacht.

EK/DBK, In: Pfarrbriefservice.de

Zur Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland

Mehr zum Synodalen Weg in Deutschland: https://www.synodalerweg.de

Synodaler Ausschuss beschließt einstimmig Satzung für Synodalkonferenz

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Es soll künftig ein neues Beratungs- und Entscheidungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland geben. Das beschloss der Synodale Ausschuss auf seiner jüngsten Sitzung Ende November 2025 in Fulda.

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