Ein hilfreicher Wegweiser durch den Bildrechte-Dschungel

Literaturtipp für Fotografen und Bildredakteure

von Christian Schmitt am 30.10.2013 - 23:00

Müssen bei einem Gruppenfoto alle Personen um Erlaubnis gefragt werden, wenn das Bild im Pfarrbrief veröffentlicht werden soll? Macht man sich strafbar, wenn man in einem Kirchengebäude ungefragt fotografiert? Warum darf eine Tageslichtaufnahme vom Eiffelturm veröffentlicht werden, die Nachtaufnahme des Pariser Wahrzeichens aber nicht? Auf diese und weitere Fragen mehr gibt das Buch „Recht für Fotografen“ detaillierte und fachkundige Antworten. 

Neben seinem Beruf als Rechtsanwalt fotografiert der Autor Wolfgang Rau selbst leidenschaftlich gerne. Unter anderem ist er aktiv beim Deutschen Verband für Fotografie (DVF) e.V. und gibt bundesweit Seminare für Fotografen. Rechtlich relevante Alltags-Situationen sind ihm somit aus eigener Erfahrung sehr vertraut. In einer für den Nichtfachmann leicht verständlichen Sprache erörtert der Autor in seinem Buch die wichtigsten praktischen Sachfragen rund um dieses eigentlich trockene und oftmals komplizierte Thema.

Panoramafreiheit und das „Recht am eigenen Bild“

„Recht für Fotografen“ behandelt dabei nicht nur, wie der Titel zunächst vielleicht vermuten lässt, rechtliche Aspekte des Fotografierens. Auch die meisten Fragen zur Bildverwertung, d.h. dem Veröffentlichen von Bildern, kommen ausführlich zur Sprache. Der 160 Seiten umfassende Hauptteil des Werks behandelt in zwei Kapiteln die Sachfotografie (Natur, Architektur, Sachen und Tiere) sowie die Personenfotografie. Hier kann der Rechtsanwalt aus seinem eigenen langjährigen Erfahrungsschatz schöpfen, ergänzt durch fundierte Kenntnis der Rechtssprechung. Auch in Detailfragen beleuchtet Wolfgang Rau die einzelnen Themen bis in die Tiefe. Die für Fotografen und Bildverwerter so wichtige „Panoramafreiheit“ mit allen ihren Facetten kommt ebenso ausführlich zur Sprache wie das Thema „Recht am eigenen Bild“.

Fotos auf Social Media-Plattformen veröffentlichen

Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus der Veröffentlichung eines Fotos bei Facebook ergeben? Darauf gibt das im Oktober 2013 in der zweiten Auflage erschienene Buch in einem neuen Kapitel zum „Foto- und Bildrecht im Internet“ überraschend klare Antworten. Grenzüberschreitend geht es zusätzlich unter der Überschrift „Foto- und Bildrecht in Österreich und der Schweiz“ zur Sache. Der Autor beleuchtet darin wichtige Unterschiede zum deutschen Recht.

Eine Fülle an Themen

Doch was passiert, wenn einmal der Ernstfall eingetreten ist und Rechte verletzt wurden? Einen breiten und fundierten Überblick über die sich ergebenden Rechtsansprüche und Strafvorschriften findet der Leser in einem ausführlichen Kapitel. Auch die Themen Vertragsrecht und Gewerbliche Fotografie mit den wichtigsten Rechtsfragen finden in weiteren Abschnitten ihren Niederschlag.

Als Nachschlagewerk geeignet

Die insgesamt 436 Seiten teilen sich übersichtlich auf in acht Kapitel. Da diese nicht zwingend aufeinander aufbauen, eignet sich das Buch gut zum Querlesen. Ein Schlagwort-Index im Anhang macht es zum Nachschlagewerk für die tägliche Praxis. Der naturgemäß trockene Stoff wird sehr schön anschaulich durch zahlreiche Fallbeispiele, Anmerkungen am Seitenrand, vom Haupttext abgesetzte Infokästen mit Zusatzinformationen, sowie erläuternde Beispielfotos. Einige Musterverträge, die der Urheber zur freien Verwendung autorisiert hat, eine „Liste kritischer Motive“ sowie ein Literaturverzeichnis runden das positive Gesamtbild ab.

„Recht für Fotografen“ von Wolfgang Rau kann als Ratgeber allen Menschen uneingeschränkt empfohlen werden, die entweder beruflich oder in der Freizeit mit dem Fotografieren und/oder der Veröffentlichung von Bildern zu tun haben.

Wolfgang Rau
Recht für Fotografen
Galileo Design
436 S., 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2013, geb., komplett in Farbe
34,90 Euro, ISBN 978-3-8362-2580-9

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